Alleinarbeiter stellen Arbeitgeber hinsichtlich des Arbeitsschutzes vor besondere Herausforderungen – ALMAS INDUSTRIES bietet innovative Lösungen
Wenn Mitarbeiter Ihres Betriebs für bestimmte Zeiten allein arbeiten, also ohne, dass sie in dieser Zeit von anderen Personen gesehen oder gehört werden können, sind diese Mitarbeiter per Definition Alleinarbeiter. Alleinarbeiter benötigen mit Blick auf den Arbeitsschutz besondere Aufmerksamkeit – das gilt insbesondere dann, wenn Sie gefährliche Arbeiten verrichten. Der Gesetzgeber sowie die Berufsgenossenschaft haben hier klare Vorschriften festgelegt, denen Arbeitgeber nachkommen müssen, um ihre Alleinarbeiter umfassend abzusichern. Ein kleines, aber sehr feines Gerät deckt dabei die wichtigsten Bestimmungen in kompakter Form ab: Der Totmannschalter von ALMAS INDUSTRIES ist eine effektive Personen-Notsignal-Anlage, die für Alleinarbeiter im Fall der Fälle der Retter in der Not sein kann.
Arbeitsschutzgesetze und berufsgenossenschaftliche Vorgaben
Erforderliche Maßnahmen zum Schutz und zur Gewährleistung der Sicherheit von Angestellten werden im Wesentlichen im Arbeitsschutzgesetz, der Arbeitsstättenverordnung sowie durch die gewerblichen Berufsgenossenschaften festgeschrieben.Gemäß des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG), konkret geht es hier um Paragraf 10, müssen Arbeitgeber alle nötigen Vorkehrungen treffen, damit in Notfällen Erste Hilfe, Brandbekämpfung sowie gegebenenfalls die Evakuierung der Mitarbeiter gewährleistet sind. Zu diesem Zwecke soll auch ununterbrochen eine stabile Verbindung zu entsprechenden außerbetrieblichen Hilfsstellen, wie medizinischem Notdienst, Feuerwehr oder Sicherheitspersonal ermöglicht werden.
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) legt darüber hinaus unter anderem fest, dass die Einleitung von Notfallmaßnahmen bei Bedarf auch willensunabhängig erfolgen können sollte. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass in bestimmten Notfällen Mitarbeiter nicht mehr dazu in der Lage sein könnten, aktiv Hilfe anzufordern.
Der Spitzenverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. (DGUV), dessen Mitglieder die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind, hat darüber hinaus eigene Bestimmungen zum Arbeitsschutz aufgesetzt. Allgemein sind diese inhaltlich sehr ähnlich zu den Vorschriften durch ArbSchG und ArbStättV, jedoch konkretisieren Sie beispielsweise die postulierten Schutzmaßnahmen nochmals speziell mit Blick auf Alleinarbeiter: So besagen etwa die DGUV-Regeln 100–001 und 112–139, dass Alleinarbeiter, die einer als gefährlich einstufbaren Arbeit nachgehen, mit geeigneten technischen Mitteln ausgestattet sein sollten, die sowohl willensabhängig (aktiv) bedienbar sind, andererseits aber auch willensunabhängig (passiv) in Notfällen einen Alarm auslösen. Eine solche Einrichtung kann beispielsweise eine Personen-Notsignal-Anlage sein. Hierbei ist jedoch wichtig, dass das jeweilige Gerät mit einer Personen-Notsignal-Empfangszentrale verbunden ist.
Die Lösung von ALMAS INDUSTRIES: der Totmannschalter
Als Experte auf dem Gebiet der Sicherheitstechnik hat die ALMAS INDUSTRIES AG, die von ihrem Hauptsitz in Mannheim aus Kunden aus der ganzen Welt betreut, auch für Unternehmen, die Alleinarbeiter beschäftigen, innovative Lösungen parat. Und die bemisst sich auf schlanke 61 x 46 x 19 mm: Der Totmannschalter ist ein effektives Personen-Notsignal-Gerät, mit dem sowohl aktiv Hilfe angefordert werden kann, das aber auch willensunabhängig einen Notruf absetzt, etwa wenn der betreffende Alleinarbeiter handlungsunfähig ist. Dazu registriert der Totmannmelder durch spezielle Sensoren Stürze oder ungewöhnliche Lagepositionen und stellt dann automatisch die Verbindung zu einer Notrufstelle her. Wie genau die einzelnen Informations- und Maßnahmeketten aussehen, kann vom Kunden individuell bestimmt werden. Egal ob Polizei, Feuerwehr oder Notarzt: Durch die genaue GPS-Lokalisierung wissen außerbetriebliche Stellen sofort, wo sie dem Alleinarbeiter zu Hilfe kommen sollen.Der Totmannschalter von ALMAS INDUSTRIES erfüllt alle gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Anforderungen hinsichtlich der Arbeitssicherheit von Alleinarbeitern und wird deshalb von der DGUV empfohlen.
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